+++Wichtig:· Die Eltern sollten versuchen, sich soweit es geht, für die Bildung ihrer Kinder zu interessieren, indem sie an Elternsprechtagen, Elternpflegschaftsitzungen u.Ä. teilnehmen. Wenn sich die Eltern dazu sprachlich nicht in der Lage sehen, sollten sie sich auf jeden Fall mit der lokalen Abteilung Amur-e-Tulaba in Verbindung setzen. Diese werden dann inshallah weiterhelfen.+++
Das Schulsystem in Thüringen
Link: http://www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/schulwesen/schulsystem/
Schulformen
Die Grundschule:
- Bildungsgang in der Regel 4 Jahre.
Weitere Informationen: http://www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/schulwesen/schulsystem/grundschule/content.html
Die Regelschule:
- Die Regelschule wird nach der Grundschule von der Mehrheit der Thüringer Schülerinnen und Schüler besucht, sie ist das Kernstück des Thüringer Schulwesens.
Weitere Informationen: http://www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/schulwesen/schulsystem/regelschule/content.html
Die Gesamtschule:
- Informationen: http://www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/schulwesen/schulsystem/gesamtschule/content.html
Das Gymnasium:
- Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird oder auf eine sonstige berufliche Ausbildung vorbereitet. Ziel der gymnasialen Ausbildung ist mit Bestehen der Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife.
Weitere Informationen: http://www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/schulwesen/schulsystem/gymnasium/content.html
Abitur in Thüringen
- Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Abitur_in_Th%C3%BCringen
Rechtslage bei Klassenfahrten, Schwimmunterricht und Sexualkunde
- Siehe Schulgesetz.
Link: http://www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/schulwesen/gesetze/schulgesetz/content.html
FHs und Unis in Thüringen
- FHs:
- Unis:
Studiengebühren in Thüringen
- Bereits eingeführt
Langzeitstudiengebühren: 500 € pro Semester ab 4 Semester über Regelstudienzeit (alle Hochschulsemester zählen)
- Auslaufend (Landtag hat in erster Lesung der Abschaffung der Gebühren zugestimmt)
Verwaltungsgebühren: 50 € pro Semester [seit WiSe 2007/2008]
Letztmalig für das WiSe 2009/2010 erhoben, danach wieder abgeschafft.
Möglichkeiten der Studienfinanzierung
A. Allgemeine Finanzierungsmöglichkeiten
- Kindergeld: staatliche Leistung für Kinder an ihre Eltern »
- BAföG: Ausbildungsförderung durch den Staat »
- Unterhaltsanspruch gegen die Eltern: Vorrang gegenüber BAföG »
- Stipendien: studieren auf Kosten von "Sponsoren" »
- Jobben: Zeit gegen Geld und Praxiserfahrung tauschen »
- Studienbeitragsdarlehen: "vorläufige" Finanzierung von Studiengebühren »
- Bildungskredit: Darlehen vom Staat (ab dem 5. Semester) »
- Studienabschluss- und Überbrückungsdarlehen: finanzielle Hilfen vom Studentenwerk »
- Studienkredite, Studiendarlehen, Bildungsfonds: privatwirtschaftliche Kredite für Studierende »
- Wohnkostenzuschuss: nur bei BAföG-Anspruch und Wohnen bei den Eltern »
- Wohngeld: für Studierende ohne BAföG-Anspruch, Studierende "mit Anhang" und Empfänger des BAföG-Bankdarlehens »
- ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe: nur in Ausnahmefällen »
B. Entscheidung für ein "vergütetes" Studium
- Dual studieren: Studium mit Ausbildungsvergütung »
- Studieren bei der Bundeswehr: Studienfinanzierung gegen Wehrdienstverpflichtung »
Quelle: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/#start














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