+++Wichtig:· Die Eltern sollten versuchen, sich soweit es geht, für die Bildung ihrer Kinder zu interessieren, indem sie an Elternsprechtagen, Elternpflegschaftsitzungen u.Ä. teilnehmen. Wenn sich die Eltern dazu sprachlich nicht in der Lage sehen, sollten sie sich auf jeden Fall mit der lokalen Abteilung Amur-e-Tulaba in Verbindung setzen. Diese werden dann inshallah weiterhelfen+++

Das Schulsystem in Bayern

Link: http://www.km.bayern.de/eltern/schularten.html

Schulformen 

Die Grundschule:

-          Bildungsgang in der Regel 4 Jahre.

Weitere Informationen: http://www.km.bayern.de/schueler/schularten/grundschule.html

Die Haupt-/Mittelschule:

-          Das Staatsministerium erprobt seit dem Schuljahr 2010/11 eine Kooperation zwischen der Hauptschule bzw. der bayerischen Mittelschule sowie der dreijährigen Form der Wirtschaftsschule, um die Aussichten der Jugendlichen auf dem Ausbildungsmarkt zu verbessern.

Weitere Informationen:

http://www.km.bayern.de/schueler/schularten/haupt-mittelschule.html

Die Realschule:

-          Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie vermittelt neben einer fundierten allgemeinen Bildung auch Grundkenntnisse für die Berufsausbildung.

Weitere Informationen: http://www.km.bayern.de/schueler/schularten/realschule.html

Das Gymnasium:

-          Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12 und vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird.

Weitere Informationen: http://www.km.bayern.de/schueler/schularten/gymnasium.html

Abitur in Bayern

-          Die allgemeine Hochschulreife, das Abitur, kann an folgenden Schularten erworben werden:

  • Gymnasium
  • Abendgymnasium
  • Fachoberschule
  • Berufsoberschule
  • Kolleg

Sie berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und Universitäten.

Weitere Informationen: http://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/hochschulreife/allgemeine-hochschulreife.html

Rechtslage bei Klassenfahrten, Schwimmunterricht und Sexualkunde

-          Siehe Schulgesetz.

Quelle: http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/gesetze.html

Fachhochschulreife in Bayern

-          Die Fachhochschulreife bzw. die fachgebundene Fachhochschulreife können an folgenden Schularten erworben werden:

o   Fachoberschulen

o   Berufsoberschulen

o   Fachschulen

o   Fachakademien

o   Berufsfachschulen für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement

o   Berufsfachschulen für Pflegeberufe im Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung Berufsausbildung und Fachhochschulreife

o   Berufsschulen im Schulversuch "Berufsschule Plus - BS+"

o   im Telekolleg.

Weitere Informationen: http://www.km.bayern.de/eltern/abschluesse/hochschulreife/fachhochschulreife.html

Der zweite Bildungsweg

-          Der Zweite Bildungsweg bietet Bildungsangebote für Menschen, die nach ihrer eigentlichen Schulzeit weitere Abschlüsse machen wollen oder die den angestrebten Schulabschluss nicht im Normal- durchlauf an der Regelschule erworben haben. 

Weitere Informationen:

http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/zweiter-bildungsweg.html

 

 

FHs und Unis in Bayern

-          FHs: http://www.studis-online.de/StudInfo/database.php?action=find_hs&hochschule=kontext&type=3&bundesland=2&extra 

-          Unis: http://www.studis-online.de/StudInfo/database.php?action=find_hs&hochschule=kontext&type=1&bundesland=2&extra 

Studiengebühren in Bayern

-          Allgemeine Studiengebühren: 100 bis 500 €

Weitere Informationen: http://www.studis-online.de/StudInfo/Gebuehren/bayern.php

Möglichkeiten der Studienfinanzierung

A. Allgemeine Finanzierungsmöglichkeiten

  1. Kindergeld: staatliche Leistung für Kinder an ihre Eltern »
  2. BAföG: Ausbildungsförderung durch den Staat »
  3. Unterhaltsanspruch gegen die Eltern: Vorrang gegenüber BAföG »
  4. Stipendien: studieren auf Kosten von "Sponsoren" »
  5. Jobben: Zeit gegen Geld und Praxiserfahrung tauschen »
  6. Studienbeitragsdarlehen: "vorläufige" Finanzierung von Studiengebühren »
  7. Bildungskredit: Darlehen vom Staat (ab dem 5. Semester) »
  8. Studienabschluss- und Überbrückungsdarlehen: finanzielle Hilfen vom Studentenwerk »
  9. Studienkredite, Studiendarlehen, Bildungsfonds: privatwirtschaftliche Kredite für Studierende »
  10. Wohnkostenzuschuss: nur bei BAföG-Anspruch und Wohnen bei den Eltern »
  11. Wohngeld: für Studierende ohne BAföG-Anspruch, Studierende "mit Anhang" und Empfänger des BAföG-Bankdarlehens »
  12. ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe: nur in Ausnahmefällen »

B. Entscheidung für ein "vergütetes" Studium

  1. Dual studieren: Studium mit Ausbildungsvergütung »
  2. Studieren bei der Bundeswehr: Studienfinanzierung gegen Wehrdienstverpflichtung »

Quelle: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/#start

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